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Richtlinie zur Vergabe von DIJV-Stipendien

1. Ziele der Förderung

Die DIJV hat insbesondere das Ziel, Brücken zwischen deutschen und indischen Juristen zu bauen und den Deutsch-Indischen Rechtsaustausch zu fördern. Vor diesem Hintergrund vergibt die DIJV Stipendien mit folgender Maßgabe:

2. Antragstellung und Bewerbungsschluss

Bewerbungen sind inklusive aller erforderlichen Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse stipendium@dijv.net zu senden.

Der Bewerbungsschluss für ein DIJV-Stipendium ist 3 Monate vor Beginn des Förderungszeitpunktes.

3. Bewerbungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Jura Studentinnen und Studenten für ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum in Indien,
  • Juristische Referendarinnen und Referendare für eine Auslandsstation in Indien, und
  • Juristische Doktorandinnen und Doktoranten für einen Forschungsaufenthalt in Indien im Rahmen einer Promotion mit Indienbezug.

4. Bewerbungsunterlagen

Folgende Pflichtdokumente sind der Bewerbung in deutscher Sprache beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf (maximal 2 DIN A4 Seiten),
  • alle bis zum Bewerbungszeitpunkt erworbenen Hochschul-, Examens- und Stations-Zeugnisse (nach dem erfolgreich abgelegten 1. Staatsexamen sind Hochschulzeugnisse nicht mehr vorzulegen),
  • ein Motivationsschreiben (maximal eine halbe DIN A4 Seite), in dem die Motivation für den zu fördernden Indienaufenthalt dargelegt wird, und
  • ggf. Immatrikulations-, Studien-, Promotions- bzw. Referendariats-Bescheinigung.

5. Auswahlkriterien und Auswahlverfahren

Der Vorstand der DIJV entscheidet über den Antrag im pflichtgemäßen Ermessen; ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht. Die Auswahl der DIJV-Stipendiatin oder des DIJV-Stipendiat orientiert sich an folgenden Anforderungen und den daraus abgeleiteten Kriterien:

a) Bezug zu Indien

  • Art und Umfang der Beschäftigung mit indischem Recht
  • Interesse an Indien
  • Mitgliedschaft bei DIJV oder vergleichbaren Vereinigungen/Institutionen

b) Intellektuelle Fähigkeiten

  • Fachliche Qualifikation
  • Allgemeinbildung / Aufgeschlossenheit

c) Wertorientierung / Verantwortung

  • Nähe zu den Werten der DIJV
  • Toleranz
  • Selbständiges Denken
  • Ehrenamtliche Tätigkeit

d) Veröffentlichungen

  • Veröffentlichungen in Zeitschriften, Kommentaren, Handbüchern, juristischen Blogposts, etc.

e) Persönlichkeit

  • Motivation
  • Potenziale
  • Auftreten
  • Soziale Kompetenz
  • Bedürftigkeit bzw. Umfang anderer Einkommensquellen des Antragstellers

6. Dauer des DIJV-Stipendiums, Kündigung und Rückzahlungsgründe

Die DIJV-Förderung erfolgt für den Zeitraum, für den das DIJV-Stipendium zugesprochen wird.

Das DIJV-Stipendium kann gekündigt werden, insbesondere wenn:

a) die Voraussetzungen für die Stipendiengewährung nachträglich entfallen sind;

b) die DIJV-Stipendiatin oder der DIJV-Stipendiat bei der Bewerbung als auch während der DIJV-Förderung unrichtige Angaben über erhebliche Tatsachen gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat;

c) die DIJV-Stipendiatin oder der DIJV-Stipendiat den nach Ziffer 9 erforderlichen Bericht und die in Ziffer 9 genannten Unterlagen nach dreimaliger Aufforderungen per E-Mail nicht einreicht;

d) die DIJV-Stipendiatin oder dem DIJV-Stipendiaten in einem weiteren Stipendium eine Fördersumme gewährt wird, die mindestens doppelt so hoch ist wie die DIJV-Fördersumme oder

e) die DIJV-Stipendiatin oder der DIJV-Stipendiat entgeltliche Tätigkeiten mit einem monatlichen Bruttogehalt von insgesamt über EUR 3,000 nachgeht.

    Mit der Mitteilung der Kündigung werden alle Zahlungen eingestellt. Im Falle von Ziff. 6 b) und Ziff. 6 c) sind die Leistungen von Beginn ihrer Gewährung in voller Höhe zurückzuzahlen. In den übrigen Fällen der Kündigung sind die Leistungen grundsätzlich vom Eintritt des Grundes an zurückzuzahlen.

    7. Höhe der finanziellen Förderung der DIJV

    Der monatliche Förderungsbetrag für DIJV-Stipendiatinnen und DIJV-Stipendiaten ist:

    • mind. EUR 100 bis max. 200 pro Monat für Student*innen
    • mind. EUR 100 bis max. 200 pro Monat für Referendar*innen
    • mind. EUR 200 bis max. 300 pro Monat für Indienaufenthalte von Promotionsstudent*innen
    • Für Indienaufenthalte von Promotionsstudent*innen kann zusätzlich ein einmaliger Flugkosten-Zuschuss i.H.v. bis zu EUR 500 gewährt werden.

    Bewerber*innen und DIJV-Stipendiat*innenhaben dem DIJV bei der Bewerbung als auch während ihrer DIJV-Förderung weitere Stipendien und entgeltliche Tätigkeiten und deren Höhe offenzulegen (nach der Bewerbung hat die Offenlegung an folgende E-Mail-Adresse stipendium@dijv.net zu erfolgen).

    8. Ideelle Förderung

    Die ideelle Förderung der DIJV-Stipendiat*innen besteht aus einer DIJV-Mitgliedschaft ab dem Zuspruch des DIJV-Stipendiums bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf den Beendigungszeit des Stipendiums folgt.

    9. Erfahrungsbericht

    a) Max. zwei Monate nach Ablauf der gewährten Stipendiums-Zeit ist ein Erfahrungsbericht vorzulegen, in dem über den geförderten Indienaufenthalt berichtet wird, Tipps für zukünftige DIJV-Stipendiatinnen und DIJV-Stipendiaten gegeben werden und ein Resümee gezogen wird. Der Erfahrungsbericht muss bei einer Förderung von bis zu drei Monaten mindestens eine halbe DIN A4 Seite umfassen und bei einer Förderungszeit von mehr als drei Monaten mindestens eine DIN A4 Seite umfassen. Zudem sind die DIJV-Stipendiatinnen und DIJV-Stipendiaten verpflichtet, der DIJV ein aktuelles Foto zuzusenden. Der Erfahrungsbericht, das Bild und die genannten Informationen sind an folgende E-Mail-Adresse stipendium@dijv.net zu senden.

      b) Die DIJV-Stipendiat*innen sich damit einverstanden, dass ihr Erfahrungsbericht, ihr Foto, ihr Name und Details ihres Indienaufenthaltes (Name des Unternehmens, der Institution, der Universität, etc.) und der Titel ihrer Promotion auf der DIJV-Webseite und in den sozialen Medien (LinkedIn, Instagram, usw.) veröffentlicht werden. Insoweit räumt die DIJV-Stipendiat*innen der DIJV auch die entsprechenden zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte ein.

      10. Schlussbestimmungen

      a) Die Gewährung eines Stipendiums, einschließlich der Frage der Dauer und ihrer Höhe, erfolgt vorbehaltlich ausreichender Geldmittel der DIJV.

      b) Das Stipendium wird ausschließlich nur auf ein Bankkonto in Deutschland ausgezahlt.

      c) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisende Normen des internationalen Privatrechts. Für den Fall, dass der Stipendiat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Stipendiat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage- bzw. Antragserhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Berlin vereinbart.

      d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie lückenhaft, unwirksam, undurchführbar oder gegen das Gemeinnützigkeitsrecht verstoßen, so berührt das die Wirksamkeit der Richtlinie im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder gemeinnützigkeitswidrigen Bestimmung gilt eine angemessene Regelung, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem, was die DIJV insbesondere unter Berücksichtigung des gemeinnützigen Satzungszwecks gewollt hat bzw. gewollt haben würde, am nächsten kommt, als vereinbart.

      e) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

      f) Die Änderung und Aufhebung der vorliegenden Richtlinie bleibt zu jeder Zeit vorbehalten.

      ***

      02.09.2024: Regionaler Stammtisch Stuttgart

      Wir möchten Sie gerne am 2. September 2024 zu dem nächsten regionalen Stammtisch auf dem Weindorf in Stuttgart einladen, der gemeinsam mit dem Freiburger Alumni Club stattfinden wird. Der Stammtisch wird von dem DIJV-Mitglied Herrn Dr. Uttam Das durchgeführt. Um eine Tischreservierung  vornehmen zu können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung an den regionalen Leiter. Einzelheiten finden sich in der Einladung.

      04.06.2024: Regionaler Stammtisch Frankfurt – Wahlen zur Lok Sabha

      Nach gut sechs Wochen fanden die Wahlen zum indischen Unterhaus mit der Verkündung der Ergebnisse am 4. Juni ein Ende. Am Abend des Tages traf sich der regionale Stammtisch Frankfurt der DIJV gemeinsam mit der Sektion Hessen der Deutschen Gruppe der Liberalen Internationalen (DGLI) zu einer Wahlnachlese im indischen Restaurant eatDOORI in der Kaiserstraße. Der überraschende Wahlausgang unterstrich das Funktionieren der größten Demokratie der Welt und gab Anlaß zu angeregten Unterhaltungen.

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